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Notariat

Das Gesetz sieht in bestimmten Bereichen die öffentliche Beurkundung von Verträgen und Erklärungen vor. Bei der öffentlichen Beurkundung handelt es sich um eine spezielle Form der Schriftlichkeit:

Die Urkunde wird von den Parteien in Anwesenheit der Urkundsperson, d.h. des Notars zur Kenntnis genommen. Alsdann haben die Parteien vor dem Notar zu erklären, dass die Urkunde ihren Willen wiedergibt.

Mit der öffentlichen Beurkundung werden drei Hauptzwecke verfolgt:

  • Schutz der Parteien vor übereiltem Vertragsschluss
  • Wahrheitsgetreue und unverfälschte Wiedergabe des Parteiwillens
  • Herstellen einer eindeutigen Registergrundlage (Grundbuch, Handelsregister)

Wir bieten Ihnen die ganze Palette des Notariats in den Bereichen:

  • Gesellschaftsrecht (Firmengründungen, Kapitalerhöhung, Statutenänderungen etc.)
  • Sachenrecht (Grundstückkauf/-verkauf, Pfandrechte, Dienstbarkeiten etc.)
  • Eherecht (güterrechtliche Verträge)
  • Erbrecht (Erbverträge, Testamente)
  • Erwachsenenschutz (Vorsorgeaufträge)
Team Member
Lic. iur. HSG Hermann Just

Partner / Rechtsanwalt und Notar

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